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Schließlich ist es notwendig, bestimmte technische Änderungen vorzunehmen, einschließlich der Verlängerung der Fristen für bestimmte Ausnahmen, die für den Abzug von Investitionen aus Russland erforderlich sind. Die Wirtschaftsteilnehmer sollten sich darüber im Klaren sein, dass Russland ein Land ist, in dem keine Rechtsstaatlichkeit mehr herrscht, und dass die Russische Föderation mehrere Rechtsvorschriften erlassen hat, die auf Vermögenswerte von Unternehmen aus sogenannten „unfreundlichen Ländern“, auch Mitgliedstaaten, abzielen. Diese Situation könnte dazu führen, dass Vermögenswerte aus der Union in Russland verloren gehen, ohne dass die Möglichkeit für einen geordneten Rückzug besteht. Unternehmen in der Union wird dringend empfohlen, alle möglichen Schritte zur Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Russland zu unternehmen und dort keine neuen Tätigkeiten aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund werden die Ausnahmen für den Abzug von Investitionen verlängert, damit die Unternehmen aus der Union so reibungslos wie möglich aus dem russischen Markt aussteigen können. Die verlängerten Ausnahmen werden von den Mitgliedstaaten auf Einzelfallbasis gewährt und bezwecken, dass ein geordneter Prozess für den Abzug von Investitionen ermöglicht wird, der ohne die Verlängerung dieser Fristen nicht möglich wäre.
Es ist angezeigt, die Fristen für bestimmte Ausnahmeregelungen zu verlängern, die für den Abzug von Investitionen aus Russland erforderlich sind. Die…
Es ist auch angezeigt, bestimmte technische Änderungen am Beschluss 2014/512/GASP vorzunehmen, unter anderem die Verlängerung der für bestimmte Ausnahmen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 werden bestimmte technische Änderungen an der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorgenommen, einschließlich der Verlängerung der…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/3187 werden auch bestimmte technische Änderungen an der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorgenommen, unter anderem die Verlängerung…
Es ist ferner angezeigt, die Frist für die Anwendung einer vorübergehenden Ausnahme vom Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen zu verlängern, um den…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 wird die Geltungsdauer der Ausnahme vom Verbot, mit bestimmten staatseigenen Organisationen Russlands Transaktionen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.