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Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 werden die Fristen für bestimmte Ausnahmeregelungen verlängert, die für den Abzug von Investitionen aus Russland erforderlich sind. Die Wirtschaftsbeteiligten sollten sich darüber im Klaren sein, dass Russland ein Land ist, in dem keine Rechtsstaatlichkeit mehr herrscht, und dass die Russische Föderation mehrere Gesetze erlassen hat, die auf Vermögenswerte von Unternehmen aus sogenannten „unfreundlichen Ländern“, einschließlich Mitgliedstaaten, abzielen. Diese Situation hat zu der anhaltenden Bedrohung geführt, dass Vermögenswerte aus der Union in Russland festgesetzt sind, ohne dass die Möglichkeit besteht, sie ordnungsgemäß abzuziehen. Vor diesem Hintergrund wird Unternehmen in der Union dringend empfohlen, alle möglichen Schritte zur Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Russland zu unternehmen und dort keine neuen Tätigkeiten aufzunehmen. Leider haben neue Gesetzgebung, Gerichtsurteile und Praktiken in Russland es Wirtschaftsbeteiligten aus der Union noch schwieriger gemacht, sich geordnet aus dem russischen Markt zurückzuziehen. Es ist daher angezeigt, die Ausnahmen für den Abzug von Investitionen zu verlängern, damit die Unternehmen aus der Union so schnell wie möglich aus dem russischen Markt aussteigen können. Diese verlängerten Ausnahmen werden von den Mitgliedstaaten auf Einzelfallbasis gewährt und konzentrieren sich darauf, einen geordneten Prozess für den Abzug von Investitionen zu ermöglichen, der ohne die Verlängerung dieser Fristen nicht möglich wäre.
Es ist angezeigt, die Fristen für bestimmte Ausnahmeregelungen zu verlängern, die für den Abzug von Investitionen aus Russland erforderlich sind. Die…
Es ist auch angezeigt, bestimmte technische Änderungen am Beschluss 2014/512/GASP vorzunehmen, unter anderem die Verlängerung der für bestimmte Ausnahmen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 werden bestimmte technische Änderungen an der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorgenommen, einschließlich der Verlängerung der…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/3187 werden auch bestimmte technische Änderungen an der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorgenommen, unter anderem die Verlängerung…
Schließlich ist es notwendig, bestimmte technische Änderungen vorzunehmen, einschließlich der Verlängerung der Fristen für bestimmte Ausnahmen, die für den…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 wird die Geltungsdauer der Ausnahme vom Verbot, mit bestimmten staatseigenen Organisationen Russlands Transaktionen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.