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Die Mittel für die neue Maßnahme sollten mit einem Kofinanzierungssatz von bis zu 100 % programmiert werden.
Abweichend von Artikel 190 der Haushaltsordnung können aus dem Programm bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtkosten einer Maßnahme finanziert werden.
Abweichend von Artikel 190 der Haushaltsordnung können aus dem Programm bis zu 100 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme finanziert werden.
Bis zu 80 % der gesamten förderfähigen Kosten einer Maßnahme können mit Mitteln aus dem Instrument finanziert werden.
Es sollte möglich sein, beide Maßnahmen mit einem Kofinanzierungssatz von maximal 75 % der förderfähigen öffentlichen Ausgaben zu unterstützen.
Das Programm sollte in Form von Projekten durchgeführt werden, anhand derer die Nutzung wesentlicher digitaler Kapazitäten ausgeweitet und verstärkt wird. Diese…
Für die Durchführung des Instruments sollten — insbesondere in Bezug auf die Methoden der Mittelverwaltung, die Formen der Finanzierung von Maßnahmen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.