Erwägungsgrund 8 32021R1077
Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten nehmen immer mehr Aufgaben wahr, die an den Außengrenzen ausgeführt werden und häufig die Sicherheit betreffen. Daher ist es wichtig, eine finanzielle Hilfe der Union für die Mitgliedstaaten zu gewährleisten, damit sie die Gleichwertigkeit bei der Durchführung von Grenz- und Zollkontrollen an den Außengrenzen der Union gewährleisten können. Ebenso wichtig ist es, die Zusammenarbeit der für Grenzkontrollen oder andere Aufgaben an den Grenzen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei Waren- und Personenkontrollen an den Unionsgrenzen zu fördern, um den größtmöglichen europäischen Mehrwert in den Bereichen Grenzverwaltung und Zollkontrollen zu erzielen.