Erwägungsgrund 8 32023R1321VERORDNUNG (EU) 2023/1321 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/2170 hinsichtlich der Anwendung von Zollkontingenten der Union und anderen Einfuhrkontingenten auf bestimmte nach Nordirland verbrachte Stahlerzeugnisse
Die Verordnung (EU) 2020/2170 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32022R0312VERORDNUNG (EU) 2022/312 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/1429 hinsichtlich der Dauer des Bezugszeitraums für die Anwendung vorübergehend geltender Maßnahmen in Bezug auf die Erhebung von Wegeentgelten im Schienenverkehr (Text mit Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2020/1429 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32021R1203VERORDNUNG (EU) 2021/1203 DES RATES vom 19. Juli 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/1706 hinsichtlich der Aufnahme autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2020/1706 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32024R2899VERORDNUNG (EU) 2024/2899 DER KOMMISSION vom 20. November 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/354 zur Erstellung eines Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2020/354 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 20 32024R2516VERORDNUNG (EU) 2024/2516 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. September 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 im Hinblick auf die digitale Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2019/1009 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32024R3234VERORDNUNG (EU) 2024/3234 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich der Bestimmungen zum Geltungsbeginn
Die Verordnung (EU) 2023/1115 sollte daher entsprechend geändert werden.