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Um auf die Auswirkungen von am oder nach dem 1. Januar 2024 auftretenden Naturkatastrophen zu reagieren, sollten mithilfe einer neuen befristeten Sondermaßnahme (im Folgende „neue Maßnahme“) die Liquiditätsprobleme behoben werden, die die Fortführung land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeiten und den Fortbestand der Geschäftstätigkeit von in der Verarbeitung, Vermarktung oder Entwicklung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse tätigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefährden. Darüber hinaus sollte die Unterstützung für die Wiederherstellung von landwirtschaftlichem Produktionspotenzial im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates verstärkt werden, indem mehr Haushaltsflexibilität in Bezug auf den Schwellenwert für das Regressionsverbot gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Schwellenwert für das Regressionsverbot“) eingeräumt wird.
Die Unterstützung im Rahmen dieses Artikels unterliegt der förmlichen Anerkennung durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, dass sich am oder nach dem…
Um für mehr Haushaltsflexibilität zu sorgen, um Mittel für die neue Maßnahme und die bestehende Teilmaßnahme zur Wiederherstellung von landwirtschaftlichem…
Um auf die Auswirkungen von Naturkatastrophen reagieren zu können, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, durch spezielle Prioritäten gezielte, schnelle…
In die Verordnung (EU) 2021/1057 wird der folgende Artikel eingefügt: Unterstützung der Abfederung der negativen sozioökonomischen Folgen von Naturkatastrophen…
Da Betriebsinhaber infolge des Klimawandels und der größeren Preisvolatilität wachsenden wirtschaftlichen und ökologischen Risiken ausgesetzt sind, sieht die…
Die Unterstützung im Rahmen der neuen Maßnahme, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie die Tragfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.