Erwägungsgrund 19 32013R0228
Die Politik der Union zugunsten der örtlichen Produktionen der Regionen in äußerster Randlage galt einer Vielzahl von Erzeugnissen und von Maßnahmen zur Förderung ihrer Produktion, Vermarktung oder Verarbeitung. Diese Maßnahmen haben sich als wirksam erwiesen und den Fortbestand der landwirtschaftlichen Tätigkeiten sowie deren Entwicklung gewährleistet. Die Union sollte diese Produktionen, die einen wesentlichen Faktor für das ökologische, soziale und wirtschaftliche Gleichgewicht in den Regionen in äußerster Randlage darstellen, auch weiterhin fördern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass — wie bei der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums — eine verstärkte Partnerschaft mit den örtlichen Behörden die Möglichkeit bietet, die besonderen Probleme der betreffenden Regionen gezielter anzugehen. Die Fördermaßnahmen zugunsten der örtlichen Erzeugung sollten daher über die POSEI-Programme fortgesetzt werden.