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Die RHG für Flutriafol in und auf Äpfeln, Birnen, Quitten, Mispeln, Japanischen Wollmispeln, Kirschen (süß), Pfirsichen, Pflaumen, Keltertrauben, Erdbeeren, Kürbisgewächsen mit genießbarer Schale, Kürbisgewächsen mit ungenießbarer Schale sowie Hopfen basieren auf Einfuhrtoleranzen und sind für die Verbraucher sicher4 . Daher sollten diese RHG gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe g und Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 beibehalten werden.
Die RHG für Flutriafol in und auf Tafeltrauben, Bananen, Tomaten, Paprika, Kopfsalaten, Erdnüssen, Rapssamen, Sojabohnen, Baumwollsamen, Sorghum, Weizen und…
Für Chlorthalonil hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Es wurde ein Antrag auf Einfuhrtoleranzen gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 bezüglich der Anwendung von Flutianil bei Äpfeln,…
In Bezug auf Tetraconazol kam die Behörde ferner zu dem Schluss, dass die RHG für Japanische Wollmispeln, Aprikosen, Pfirsiche, Tafeltrauben, Keltertrauben,…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag bezüglich der Anwendung von Flutriafol bei Kürbisgewächsen mit genießbarer…
Für Flutriafol legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.