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Die RHG für Flutriafol in und auf Tafeltrauben, Bananen, Tomaten, Paprika, Kopfsalaten, Erdnüssen, Rapssamen, Sojabohnen, Baumwollsamen, Sorghum, Weizen und Kaffeebohnen basieren auf Codex-Rückstandshöchstgehalten (CXL) und sind für die Verbraucher sicher . Diese RHG sollten daher gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e und Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 beibehalten werden.
Die RHG für Flutriafol in und auf Äpfeln, Birnen, Quitten, Mispeln, Japanischen Wollmispeln, Kirschen (süß), Pfirsichen, Pflaumen, Keltertrauben, Erdbeeren,…
Die geltenden RHG für Äpfel, Tafeloliven, Karotten, Kürbisse, „Blumenkohle“, „Hülsengemüse“, „Getreide (außer Reis und Weizen)“, Wurzel- und Rhizomgewürze,…
Der RHG für Flutriafol in und auf Zuckerrübenwurzeln basiert auf einer nicht mehr zugelassenen Verwendung dieses Stoffs in der Union. Der für dieses Erzeugnis…
Die Kommission ersuchte die Behörde gemäß Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 um eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den möglichen Risiken für…
Bei Benalaxyl-M handelt es sich um einen genehmigten Wirkstoff zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln. Die Rückstandsdefinition sowohl für Benalaxyl als auch…
Für Teflubenzuron legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.