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In Bezug auf Pyraclostrobin bei Papayas kam die Behörde zu dem Schluss, dass eine weitere Prüfung durch Risikomanager dahin gehend erforderlich war, ob der neue RHG bei 0,6 mg/kg festgelegt werden sollte, den die Behörde auf der Grundlage der Prüfung der von Brasilien übermittelten Rückstandsuntersuchungen bei Papayas abgeleitet hat, oder auf den im Ausfuhrland Brasilien geltenden RHG von 0,5 mg/kg. Gemäß den Technischen Leitlinien für das Verfahren zur Festlegung von RHG sollte ein RHG, der im Rahmen eines Antrags auf Einfuhrtoleranz festgelegt wird, den im Ausfuhrland zugelassenen Wert nicht übersteigen. Daher sollte der RHG auf den in Brasilien festgelegten Wert (0,5 mg/kg) festgesetzt werden.
In Bezug auf Pyraclostrobin wurde ein Antrag auf Einfuhrtoleranzen gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 für die Anwendung dieses…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag in Bezug auf Deltamethrin bei Mangos und Papayas gestellt. Der Antragsteller…
In Bezug auf Pyraclostrobin legte der Antragsteller solche bisher fehlenden Informationen zu den Rückstandsuntersuchungen und zu den Analysemethoden vor.…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag bezüglich der Anwendung von Difenoconazol bei Papayas gestellt. Der…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag auf eine Einfuhrtoleranz für den Wirkstoff Mandipropamid gestellt, der in…
Daher ist es angezeigt, den RHG auf den in den Vereinigten Staaten geltenden Wert (0,7 mg/kg) festzusetzen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.