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Die Genehmigung für die Wirkstoffe (Z)-13-Hexadecen-11-yn-1-yl-acetat und (Z,Z,Z,Z)-7,13,16,19-Docosatetraen-1-yl-isobutyrat lief am 13. Mai 2016 aus. Die Genehmigung für diese Wirkstoffe wurde mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2016/638 und (EU) 2016/636 der Kommission widerrufen, da die Antragsteller die bestätigenden Informationen nicht fristgerecht vorgelegt hatten. Die Genehmigung für den Wirkstoff Natriumhypochlorit lief am 31. August 2019 aus, und es wurde kein Antrag auf Erneuerung gestellt. Für diese Wirkstoffe gilt der in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegte Standardwert von 0,01 mg/kg. Die RHG für alle Erzeugnisse aus diesen Wirkstoffen sollten in Anhang V der genannten Verordnung aufgrund der spezifischen Analysemethoden auf die erzeugnisspezifischen Bestimmungsgrenzen festgelegt werden.
Alle Anträge auf Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Natriumaluminiumsilicat wurden zurückgezogen, und das Erneuerungsverfahren wurde vor der…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Pencycuron lief am 31. Mai 2021 aus, und es wurde kein Antrag auf Erneuerung gestellt. Alle Zulassungen für…
Nachdem ein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates gestellt…
Für Acrinathrin, Azimsulfuron, Famoxadon und Prochloraz wurden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (im Folgenden „RHG“)…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Azimsulfuron lief am 31. Dezember 2021 aus, und es wurde kein Antrag auf Erneuerung gestellt. Alle geltenden Zulassungen für…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Ethoxysulfuron lief am 31. März 2014 ab. Die Genehmigung für den Wirkstoff Ioxynil lief am 28. Februar 2015 ab. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.