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Im Einklang mit der Politik der Union zur Unterstützung von KMU im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission sollten für sie Gebührenermäßigungen gelten. Diese Ermäßigungen müssen unter gebührender Berücksichtigung der Zahlungsfähigkeit von KMU festgesetzt werden. Um die Vereinbarkeit solcher Gebührenermäßigungen für KMU mit der Verordnung (EG) Nr. 2049/2005 sicherzustellen, sollten den KMU die derzeitigen Ermäßigungssätze für Gebühren nach der Zulassung gewährt werden. Außerdem sollten Kleinstunternehmen von allen nach der Zulassung anfallenden Gebühren befreit werden.
In bestimmten Fällen sollten für gemeinsame Einreichungen ermäßigte Gebühren und Entgelte vorgesehen werden. Außerdem sollten ermäßigte Gebühren und Entgelte…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 muss die Situation von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gesondert behandelt werden. Zur…
Mit dem „Small Business Act“ für Europa hat die Europäische Union die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen („KMU“) fest in der Lissabon-Strategie…
Das Programm sollte KMU im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission berücksichtigen. Bei der Anwendung dieser Verordnung auf KMU sollte die Kommission…
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition im Anhang zu der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission , die den größten…
Im Einklang mit der Unionspolitik ist es angebracht, Gebührenermäßigungen festzulegen, um bestimmte Sektoren und Antragsteller oder Zulassungsinhaber zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.