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Die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates und die entsprechenden Durchführungsrechtsakte enthalten Bestimmungen über die Fertigkeiten und Kenntnisse, die natürliche Personen benötigen, die Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten an Luftfahrzeugkomponenten durchführen. Um unnötige Emissionen fluorierter Treibhausgase in diesem Sektor zu vermeiden, auch bei der Installation, Instandhaltung oder Wartung, Reparatur und Rückgewinnung aus Kälte- und Klimaanlagen an Luftfahrzeugen, ist es angezeigt, die erforderlichen Kompetenzen im Rahmen des regelmäßigen Verfahrens der Aktualisierung der Zertifizierungsspezifikationen und anderer Einzelspezifikationen, der annehmbaren Nachweisverfahren und Anleitungen für die Anwendung der genannten Verordnung zu erfassen.
Instandhaltung oder Wartung oder Reparatur von Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen im Geltungsbereich der Richtlinie 2006/40/EG und Rückgewinnung fluorierter…
Natürliche Personen, die die in Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben a, b und c genannten Tätigkeiten durchführen, müssen gemäß Artikel 10 zertifiziert…
Die Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission enthält Durchführungsbestimmungen für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und…
Die Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission enthält Durchführungsbestimmungen für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und…
Die Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 vom 20. November 2003 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen,…
Auf der Grundlage von Artikel 19, Artikel 58 und Artikel 62 der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates werden in dieser Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.