Erwägungsgrund 8 32024R0573
Um die Kohärenz mit den sich aus dem Protokoll ergebenden Verpflichtungen zu gewährleisten, sollten das Treibhauspotenzial von HFKW auf der Grundlage des Vierten Sachstandsberichts des IPCC als das Treibhauspotenzial eines Kilogramms eines Gases bezogen auf einen Zeitraum von 100 Jahren gegenüber dem entsprechenden Potenzial eines Kilogramms CO2 berechnet werden. Für andere fluorierte Treibhausgase sollte der Sechste Sachstandsbericht des IPCC verwendet werden. Angesichts der Bedeutung einer raschen Verringerung der Treibhausgasemissionen dahin gehend, das im Übereinkommen von Paris festgelegte Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, in Reichweite zu halten, gewinnt das auf 20 Jahre bezogene Treibhauspotenzial von Treibhausgasen zunehmend an Bedeutung. In dieser Hinsicht sollte das Treibhauspotenzial bezogen auf einen Zeitraum von 20 Jahren angegeben werden, soweit verfügbar, um besser über die Klimaauswirkungen der unter diese Verordnung fallenden Stoffe zu informieren. Die Kommission sollte in Bezug auf das Treibhauspotenzial fluorierter Treibhausgase bezogen auf einen Zeitraum von 20 Jahren sensibilisierend tätig sein.