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Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, sollte sich die aus dieser Verordnung ergebende Anwendbarkeit der Richtlinie (EU) 2019/1937 auf Meldungen von Verstößen gegen diese Verordnung und auf den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, in der Richtlinie (EU) 2019/1937 widerspiegeln. Der Anhang der Richtlinie (EU) 2019/1937 sollte daher entsprechend geändert werden. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass sich diese Änderung in ihren gemäß dieser Richtlinie erlassenen Umsetzungsmaßnahmen widerspiegelt, auch wenn weder die Änderung noch die Anpassung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen eine Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Richtlinie (EU) 2019/1937 auf die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden.
Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, sollte sich die Anwendbarkeit der Richtlinie (EU) 2019/1937 im Sinne der vorliegenden Richtlinie auf Meldungen von Verstößen…
Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, sollte in der Richtlinie (EU) 2019/1937 widergespiegelt werden, dass sie gemäß dieser Verordnung für die Meldung von…
Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, sollte in der Richtlinie (EU) 2019/1937 widergespiegelt werden, dass sie gemäß dieser Verordnung für die Meldung von…
Hinweisgeber sollten den zuständigen Behörden neue Erkenntnisse liefern können und ihnen so bei der Aufdeckung von Verstößen gegen diese Verordnung und deren…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Richtlinie (EU) 2019/1937 für die Meldung von Verstößen gegen die…
Hinweisgeber können den zuständigen Behörden neue Erkenntnisse liefern und ihnen so bei der Aufdeckung von Verstößen gegen diese Verordnung und beim Ergreifen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.