Erwägungsgrund 38 32025R0041
Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung ist es im Hinblick auf die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen, wesentlichen Komponenten, Munition, Schreckschuss- und Signalwaffen, deaktivierten Feuerwaffen, halbfertigen Feuerwaffen, halbfertigen wesentlichen Komponenten und Schalldämpfern von größter Bedeutung, dass die zuständigen Behörden Zugang zur Netzanwendung für sicheren Datenaustausch (SIENA — Secure Information Exchange Network Application) der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) erhalten. Dieser Zugang sollte begrenzt und im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich die Erfüllung der in der vorliegenden Verordnung festgelegten Verpflichtungen, verhältnismäßig sein. Mitgliedstaaten, die die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates anwenden, sollten diesen Zugang gewähren.