Erwägungsgrund 1 32024R0741
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates muss das in elektronischer Form veröffentlichte Amtsblatt der Europäischen Union (im Folgenden „elektronische Ausgabe des Amtsblatts“) eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein qualifiziertes elektronisches Siegel im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates tragen. In der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 ist ferner festgelegt, dass die qualifizierten Zertifikate für elektronische Signaturen oder elektronische Siegel und die Erneuerungen derselben auf der EUR-Lex-Website veröffentlicht werden, damit die Nutzer die Echtheit der elektronischen Ausgabe des Amtsblatts verifizieren können.