Erwägungsgrund 2 32024R0741
Die Echtheit, Unverfälschtheit und Unveränderlichkeit der elektronischen Ausgabe des Amtsblatts können durch verschiedene technische Mittel gewährleistet werden. Es ist notwendig, dass diese Mittel sowohl auf technischer als auch auf organisatorischer Ebene vergleichbare Garantien bieten wie qualifizierte Vertrauensdienste im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Es sollte vermieden werden, dass die Verordnung (EU) Nr. 216/2013 jedes Mal geändert werden muss, wenn eine neue Lösung oder Technologie eingesetzt wird oder wenn der für diese Lösungen und Technologien geltende Rechtsrahmen geändert wird.