Erwägungsgrund 1 32024R0791
In ihrer Mitteilung vom 24. September 2020 mit dem Titel „Eine Kapitalmarktunion für die Menschen und Unternehmen — neuer Aktionsplan“ (im Folgenden „KMU-Aktionsplan“) gab die Kommission ihre Absicht bekannt, einen Legislativvorschlag zur Schaffung eines kontinuierlichen elektronischen Live-Datenstroms vorzulegen, der dazu dienen sollte, für Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Finanzinstrumente eine umfassende Übersicht über Kurse und Volumen der an Handelsplätzen in der Union gehandelten Finanzinstrumente bereitzustellen (im Folgenden „konsolidierter Datenticker“). In seinen Schlussfolgerungen vom 2. Dezember 2020 zu dem KMU-Aktionsplan der Kommission forderte der Rat die Kommission auf, durch die Verbesserung der Datenverfügbarkeit und der Transparenz Anreize zu mehr Investitionstätigkeiten innerhalb der Union zu schaffen, indem sie weitere Bewertungen der Frage, wie die Hindernisse für die Einrichtung eines konsolidierten Datentickers in der Union beseitigt werden können, durchführt.