Erwägungsgrund 3 32024R2809
Mit der Verordnung (EU) 2019/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden verhältnismäßige Erleichterungen eingeführt, um die Nutzung der KMU-Wachstumsmärkte zu fördern und die regulatorischen Anforderungen für Emittenten, die eine Zulassung von Wertpapieren auf KMU-Wachstumsmärkten beantragen, zu verringern, wobei gleichzeitig ein angemessenes Niveau des Anlegerschutzes und der Marktintegrität gewahrt bleibt. Dennoch müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um den Zugang zu den öffentlichen Märkten der Union attraktiver und die regulatorische Behandlung von Unternehmen flexibler und ihrer Größe angemessener zu gestalten. Das Hochrangige Forum zur Kapitalmarktunion empfahl der Kommission, regulatorische Hindernisse zu beseitigen, die Unternehmen vom Zugang zu öffentlichen Märkten abhalten. Die Sachverständigengruppe für KMU hat detaillierte Empfehlungen dazu abgegeben, wie der Zugang von Unternehmen und insbesondere von KMU zu den öffentlichen Märkten der Union gefördert werden kann.