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Bei kleinen geregelten Märkten und KMU-Wachstumsmärkten handelt es sich um Handelsplätze, die Aktien von Emittenten zulassen, für die der Handel auf den Sekundärmärkten tendenziell weniger liquide ist als der Handel mit Aktien, die an größeren geregelten Märkten zugelassen sind. Um negative Auswirkungen zu vermeiden, die der konsolidierte Datenticker auf kleine Handelsplätze haben könnte, obwohl sich ihre Einbeziehung in den konsolidierten Datenticker positiv auf ihre Lebensfähigkeit und die Liquidität der an diesen Handelsplätzen gehandelten Wertpapiere auswirken könnte, sollte ein Opt-in-Mechanismus eingerichtet werden. Dieser Opt-in-Mechanismus sollte für Wertpapierfirmen gelten, die KMU-Wachstumsmärkte betreiben, und für Marktbetreiber, deren jährliches Handelsvolumen 1 % oder weniger des jährlichen Handelsvolumens von Aktien in der Union ausmacht. Die 1%-Schwelle sollte durch zwei alternative Bedingungen ergänzt werden: Entweder ist die Wertpapierfirma oder der Marktbetreiber nicht Teil einer Gruppe, die eine Wertpapierfirma oder einen Marktbetreiber umfasst oder enge Verbindungen zu einer Wertpapierfirma oder einem Marktbetreiber hat, die den Schwellenwert von 1 % überschreitet, oder die Konzentration des Handels ist an dem von dieser Wertpapierfirma oder diesem Marktbetreiber betriebenen Handelsplatz sehr hoch, d. h. 85 % des gesamten jährlichen Handelsvolumens der Aktien werden an dem Handelsplatz gehandelt, an dem sie ursprünglich zum Handel zugelassen wurden. Nur wenige Handelsplätze erfüllen diese Kriterien, weshalb nur ein geringer Prozentsatz des Handels in der Union nicht verpflichtet wäre, Daten an den Bereitsteller konsolidierter Datenticker zu übermitteln. Nichtsdestotrotz hätten die Wertpapierfirmen und Marktbetreiber, die diese Kriterien erfüllen, die Möglichkeit, sich freiwillig zu beteiligen, und sollten den Bereitsteller konsolidierter Datenticker und die ESMA über jeden entsprechenden Beschluss unterrichten. Ein solcher Beschluss wäre unwiderruflich, und alle Daten — sowohl für Aktien als auch für börsengehandelte Fonds — wären danach Teil des konsolidierten Datentickers.
Eine Wertpapierfirma, die einen KMU-Wachstumsmarkt betreibt, oder ein Marktbetreiber, dessen jährliches Handelsvolumen 1 % oder weniger des jährlichen…
der Datenkontributor ist ein geregelter Markt oder ein KMU-Wachstumsmarkt, dessen jährliches Handelsvolumen 1 % oder weniger des jährlichen Handelsvolumens von…
Handelsplätze, die den Handel mit Aktien über ein Orderbuch mit Vorhandelstransparenz erleichtern, spielen eine Schlüsselrolle bei der Preisbildung. Dies trifft…
Der Bereitsteller konsolidierter Datenticker für Aktien und börsengehandelte Fonds sollte einen Teil seiner Einnahmen aus dem konsolidierten Datenticker nach…
Um das Risiko einer Fragmentierung der Liquidität von KMU-Aktien angesichts der geringeren Liquidität dieser Instrumente zu verringern, ist in Artikel 33 Absatz…
KMU-Wachstumsmärkte sollten bei der Unternehmensentwicklung von Emittenten nicht als letzte Stufe betrachtet werden und es erfolgreichen Unternehmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.