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Zur besseren Überwachung meldepflichtiger Ereignisse wird durch die Richtlinie 2014/65/EU die Synchronisierung der von Handelsplätzen und ihren Mitgliedern im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren harmonisiert. Zur Sicherstellung eines sinnvollen Vergleichs der im Kontext der Konsolidierung von Daten von verschiedenen Einrichtungen gemeldeten Zeitstempel ist eine Ausweitung der Verpflichtungen zur Harmonisierung der Synchronisierung von im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren auf benannte veröffentlichende Einrichtungen, systematische Internalisierer, genehmigte Veröffentlichungssysteme und Bereitsteller konsolidierter Datenticker angemessen. Da für die Festlegung der Anforderungen an die Anwendung einer synchronisierten, im Geschäftsverkehr verwendeten Uhr ein hohes Niveau an technischem Fachwissen erforderlich ist, sollte die ESMA ermächtigt werden, Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Festlegung der Präzision, mit der die im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren synchronisiert werden sollten, zu erstellen.
Die ESMA erarbeitet im Einklang mit internationalen Standards Entwürfe technischer Regulierungsstandards, um den Grad an Genauigkeit festzulegen, zu dem die im…
Der Eingang hochwertiger Daten ist von äußerster Wichtigkeit für das Funktionieren des konsolidierten Datentickers und des Binnenmarkts und setzt voraus, dass…
Parallel zur Überprüfung der Richtlinie 2014/65/EU wird die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 durch die Verordnung (EU) 2024/791 des Europäischen Parlaments und des…
Diese Richtlinie sollte sich auf die Nennung der wesentlichen Anforderungen beschränken. Um die Bewertung der Konformität mit diesen Anforderungen zu…
An den Finanzmärkten sind Meldungen — insbesondere Meldungen von Geschäftsabschlüssen — bereits hochgradig automatisiert und die Daten sind weitgehend…
Die folgenden Artikel werden eingefügt: Übermittlung von Daten an den Bereitsteller konsolidierter Datenticker (1) Handelsplätze und genehmigte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.