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Entsprechend der Daten, die in der dem Vorschlag für diese Verordnung beiliegenden Folgenabschätzung präsentiert werden, wird die erwartete Erwirtschaftung von Einnahmen für den konsolidierten Datenticker voraussichtlich unterschiedlich ausfallen, wobei dies von den genauen Eigenschaften des konsolidierten Datentickers abhängt. Die Bereitsteller konsolidierter Datenticker sollten nicht an der Erwirtschaftung einer zur Aufrechterhaltung eines tragfähigen Geschäftsmodells erforderlichen Marge gehindert werden. Wissenschaftler und Organisationen der Zivilgesellschaft, die die Daten für Forschungszwecke verwenden, und zuständige Behörden, die die Daten für die Ausübung von Regulierungs- und Aufsichtsbefugnissen nutzen, sowie Kleinanleger sollten kostenlos Zugang zu den zentralen Marktdaten und Regulierungsdaten haben. Der Bereitsteller konsolidierter Datenticker sollte sicherstellen, dass die Informationen, die Kleinanlegern zur Verfügung gestellt werden, leicht zugänglich sind und in einem benutzerfreundlichen, für Menschen lesbaren Format angezeigt werden.
Ein Bereitsteller konsolidierter Datenticker für andere Finanzinstrumente als Aktien und börsengehandelte Fonds kann einen Teil der durch den konsolidierten…
Marktteilnehmer benötigen zentrale Marktdaten, um fundierte Anlageentscheidungen treffen zu können. Derzeit ist es für die direkte Beschaffung von Marktdaten…
Der Bereitsteller konsolidierter Datenticker für Aktien und börsengehandelte Fonds sollte einen Teil seiner Einnahmen aus dem konsolidierten Datenticker nach…
Zum Schutz des fortgesetzten Vertrauens der Marktteilnehmer in den konsolidierten Datenticker sollten Bereitsteller konsolidierter Datenticker in regelmäßigen…
Die Errichtung eines konsolidierten Datentickers für Nichteigenkapitalfinanzinstrumente dürfte schwieriger sein als die Errichtung eines konsolidierten…
Die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 sieht einen Rechtsrahmen für die Bereitsteller konsolidierter Datenticker (CTP) sowohl für Eigenkapital- als auch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.