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Bestimmungen über den diskriminierungsfreien Zugang für börsengehandelte Derivaten könnten die Attraktivität von Investitionen in neue Produkte verringern, weil Wettbewerber Zugang zu ihnen erhalten könnten, ohne im Vorfeld investieren zu müssen. Die Anwendung der in den Artikeln 35 und 36 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 festgelegten Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs für börsengehandelte Derivate könnte daher zu einer Einschränkung der Investitionen in diese Produkte führen, indem sie für geregelte Märkte die Anreize zur Schaffung neuer börsengehandelter Derivate beseitigt. Aus diesem Grund sollte festgelegt werden, dass diese Regelung im Hinblick auf börsengehandelte Derivate nicht für betroffene zentrale Gegenparteien oder Handelsplätze gelten soll, sodass Innovationen und die Entwicklung börsengehandelter Derivate in der Union gefördert werden.
börsengehandelte Derivate.
In der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 werden die Voraussetzungen festgelegt, unter denen zwischen zentralen Gegenparteien und Handelsplätzen der…
Handelsplätze sollten verpflichtet werden, zentralen Gegenparteien, die an einem Handelsplatz ausgeführte Geschäfte clearen wollen, einen transparenten und…
In der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ist ein Übergangszeitraum vorgesehen, in dem der diskriminierungsfreie Zugang zu einer CCP oder zu einem Handelsplatz gemäß…
Die für diese Derivate eingeführte Handelspflicht dürfte einen effizienten Wettbewerb zwischen geeigneten Handelsplätzen ermöglichen. Daher sollten diese…
In der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 werden die Kriterien festgelegt, anhand deren zu bestimmen ist, welche OTC-Derivate einer Clearingpflicht unterliegen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.