Erwägungsgrund 95 32021R0023
Um zu gewährleisten, dass die erhöhten operationellen Risiken, die aus der Anwendung der Regelung des offenen Zugangs für börsengehandelte Derivate hervorgehen, nicht das ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte oder die Finanzstabilität gefährden, und um etwaige Unterbrechungen zu vermeiden, ist es notwendig, die Verlängerung dieser Übergangsfristen rückwirkend ab dem 4. Juli 2020 bis zum 3. Juli 2021 anzuwenden.