Erwägungsgrund 2 32024R0792
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 23. Juni 2022 beschlossen, der Ukraine den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen, wodurch der deutliche Willen zum Ausdruck gebracht wurde, den Wiederaufbau mit Reformen auf ihrem Weg in die EU zu verknüpfen. Die fortgesetzte intensive Unterstützung der Ukraine ist eine der wichtigsten Prioritäten der Union und die angemessene Vorgehensweise angesichts der festen politischen Zusage der Union, die Ukraine so lange wie nötig zu unterstützen.