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Die Kommission sollte jedes Jahr eine Bewertung der Durchführung der Unterstützung im Rahmen der Fazilität vornehmen. Sie sollte dem mit dieser Verordnung eingesetzten Ausschuss ermöglichen, über angemessene Informationen zu verfügen, um die Kommission zu unterstützen. Damit die Umsetzung wirksam überwacht werden kann, sollte die Ukraine jedes Jahr einen Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung vorlegen. Dieser Bericht sollte auch dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Verfügung gestellt werden. Diese von der ukrainischen Regierung erstellten Berichte sollten im Ukraine-Plan angemessen berücksichtigt werden. Für die Empfänger von Unionsmitteln im Rahmen der Säulen II und III der Fazilität sollten verhältnismäßige Berichtserstattungsanforderungen festgelegt werden.
Die Kommission überwacht die Erfüllung der Vorbedingung gemäß Absatz 1 im Vorfeld von Auszahlungen an die Ukraine im Rahmen der Fazilität und während der…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Durchführung der Fazilität vorlegen. Dieser Bericht sollte…
Während es in erster Linie in der Verantwortung der Ukraine liegt, dafür zu sorgen, dass die Fazilität im Einklang mit den geltenden Standards und unter…
Um die effiziente Durchführung der Fazilität zu gewährleisten, muss die Ukraine öffentlichen Zugang zu Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen…
Die Kommission sollte sicherstellen, dass die finanziellen Interessen der Union im Rahmen der Fazilität wirksam geschützt werden. Daher sollte ein unabhängiger…
Angesichts der bestehenden Ungewissheit und der erforderlichen Flexibilität bei der Durchführung der Fazilität sollte es der Ukraine möglich sein, bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.