Erwägungsgrund 85 32025R2643
Um den Aufwand für die Unternehmen, an die sich die Überwachung richtet, so gering wie möglich zu halten und sicherzustellen, dass die erlangten Informationen sinnvoll zusammengestellt werden können, sollte die Kommission für jegliche Informationserhebung standardisierte und sichere Mittel vorsehen. Jene Mittel sollten sicherstellen, dass alle erhobenen Informationen vertraulich behandelt werden, wobei das Geschäftsgeheimnis und die Cybersicherheit zu gewährleisten sind. Um den Verwaltungsaufwand für die nationalen Verwaltungen zu begrenzen, sollte es den Mitgliedstaaten ebenso gestattet sein, die Kommission zu ersuchen, die Aufgaben zu übernehmen, mit denen sie für die Kartierung der Lieferketten für Verteidigungsgüter betraut wurden.