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Die Flexibilität der Unterstützung im Rahmen der Fazilität sollte durch eine flexible Umsetzung der Garantie für die Ukraine erhöht werden, die schrittweise gewährt werden könnte. Abweichend von der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 sollte es erlaubt sein, die Dotierung bis zum 31. Dezember 2027 in einer Höhe zu bilden, die der gewährten Garantie und nicht dem Betrag der Gesamtdotierung entspricht. Im Rahmen der Ausnahmeregelung sollte es auch möglich sein, schrittweise eine Dotierung zu bilden, um den Fortschritten bei der Auswahl und Durchführung der Finanzierungen und Investitionen zur Unterstützung der Ziele der Fazilität Rechnung zu tragen.
Die Dotierungsquote für die Garantie für die Ukraine beträgt zunächst 70 %. In Bezug auf den für die Gesamtdotierung vorgesehenen Zeitraum von Artikel 211…
Für den Teil der Unterstützung im Rahmen der Fazilität, der in Form von Darlehen bereitgestellt wird, sollte die Haushaltsgarantie der Union auf den…
Im Einklang mit Artikel 10b der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 sollte es die Mobilisierung der Ukraine-Reserve ermöglichen, für die Unterstützung – außer in…
Die Fazilität sollte dazu beitragen, die Finanzierungslücke der Ukraine bis 2027 zu schließen, indem nicht rückzahlbare Unterstützung und Darlehen zu äußerst…
Angesichts der Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands sollte die Ukraine-Fazilität ein flexibles Instrument sein, über das die Ukraine…
Angesichts der Notwendigkeit, die internationale Unterstützung für die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung der Ukraine zu koordinieren, sollte es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.