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Die Dotierungsquote für die Garantie für die Ukraine beträgt zunächst 70 %. In Bezug auf den für die Gesamtdotierung vorgesehenen Zeitraum von Artikel 211 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 abweichend, wird die Dotierung bis zum 31. Dezember 2027 gebildet und entspricht dem Dotierungsbetrag, der der gewährten Garantie der Ukraine entspricht, und kann schrittweise gebildet werden, um den Fortschritten bei der Auswahl und Durchführung der Finanzierungen und Investitionen zur Unterstützung der Ziele der Fazilität Rechnung zu tragen.
Die Dotierungsquote wird mindestens einmal jährlich nach Inkrafttreten dieser Verordnung überprüft. Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat über die Ergebnisse dieser Prüfung.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 41 der vorliegenden Verordnung einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, um die Dotierungsquote unter Anwendung der in Artikel 211 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 festgelegten Kriterien zu ändern und gegebenenfalls den in Artikel 31 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung genannten Höchstbetrag der Garantie für die Ukraine um bis zu 30 % zu erhöhen oder zu verringern. Die Kommission kann den Höchstbetrag der Garantie für die Ukraine nur erhöhen, wenn die Dotierungsquote gesenkt wird. Unbeschadet des Artikels 31 Absatz 3 der vorliegenden Verordnung kann die Kommission vorsehen, dass der erhöhte Betrag der Ukraine Garantie für die Unterzeichnung von Garantievereinbarungen über einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung steht.
Abweichend von Artikel 213 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 gilt die effektive Dotierungsquote nicht für die im gemeinsamen Dotierungsfonds vorgesehene Dotierung für die Garantie für die Ukraine.
Abweichend von Artikel 31 Absatz 8 Satz 3 der Verordnung (EU) 2021/947 gilt der Dotierungssatz von 70 % für Darlehensbeträge, die nach dem 15. Juli 2022 im…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 16 zur Änderung der Artikel 11 und 12 einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, um die Dotierungsquote…
Die Flexibilität der Unterstützung im Rahmen der Fazilität sollte durch eine flexible Umsetzung der Garantie für die Ukraine erhöht werden, die schrittweise…
Abweichend von Artikel 213 der Haushaltsordnung gilt die effektive Dotierungsquote nicht für die im gemeinsamen Dotierungsfonds vorgesehene Dotierung für die…
Für die gedeckten Makrofinanzhilfen gilt eine Dotierungsquote von 70 %, und nicht die in Artikel 31 Absatz 5 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) 2021/947…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.