Erwägungsgrund 1 32024R0843
Die portugiesische Sprachfassung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält Fehlübersetzungen eines Begriffs in Teil D, in der Tabelle „Lebensmittelkategorien“, unter Nummer „03.“, in der Spalte „Bezeichnung“ sowie in Teil E, in der Tabelle „Zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe und Verwendungsbedingungen nach Lebensmittelkategorien von Lebensmitteln“, unter Kategorie-Nummer „03“, in der Kategoriebeschreibung (Titel) und im Eintrag E 405, in der Spalte „Beschränkungen/Ausnahmen“, wodurch die Zahl der Erzeugnisse, in denen bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden dürfen, eingeschränkt wird.