Erwägungsgrund 2 32024R0843
Die portugiesische Sprachfassung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält eine Fehlübersetzung eines Begriffs in Teil 4, in der Tabelle „Lebensmittelzusatzstoffe einschließlich der Trägerstoffe in Lebensmittelaromen“, im Eintrag E 423, in der ersten Zeile der Spalte „Kategorien, denen der Zusatzstoff zugesetzt werden kann“, wodurch die Zahl der Erzeugnisse, in denen bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden dürfen, eingeschränkt wird.