Erwägungsgrund 6 32024R0858
Am 22. März 2023 nahm der SCCS eine Stellungnahme zu Hydroxyapatit (nano) (CAS-Nr. 1306-06-5/12167-74-7) an. Der SCCS kam zu dem Schluss, dass Hydroxyapatit (nano) bei Verwendung in Konzentrationen von bis zu 10 % in Zahnpasten und bis zu 0,465 % in Mundspülungen sicher ist. Der SCCS betonte ferner, dass seine Schlussfolgerungen nur für Hydroxyapatit (nano) gelten, das aus stäbchenförmigen Partikeln besteht, die unbeschichtet sind, keine veränderte Oberflächenstruktur aufweisen und von denen mindestens 95,8 % (Partikelanzahl) ein Seitenverhältnis von unter 3, sowie deren verbleibende 4,2 % ein Seitenverhältnis von höchstens 4,9 haben. Es wurden zudem keine Daten vorgelegt, die eine Bewertung der Sicherheit der Verbraucher vor Exposition durch Inhalation ermöglichen würden, weshalb der SCCS betonte, dass seine Schlussfolgerungen nicht für sprühbare Produkte gelten, die durch Inhalation zu einer Exposition der Lunge des Verbrauchers gegenüber Nanopartikeln führen könnten.