Erwägungsgrund 9 32024R0858
Der Branche sollte eine angemessene Frist für die Anpassung an die neuen Anforderungen eingeräumt werden, darunter auch für die Änderung der Formulierung ihrer Produkte und der Kennzeichnung, damit sichergestellt ist, dass nur diejenigen kosmetischen Produkte, die die neuen Anforderungen erfüllen, in Verkehr gebracht werden. Den Wirtschaftsteilnehmern sollte außerdem eine angemessene Frist eingeräumt werden, um kosmetische Mittel, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen und die vor Inkrafttreten der neuen Anforderungen in Verkehr gebracht wurden, vom Markt zu nehmen. Die Dauer dieser Zeiträume sollte unter Berücksichtigung der Bedenken des SCCS und des potenziellen Risikos für die menschliche Gesundheit im Zusammenhang mit den betroffenen Nanomaterialien sowie der Zahl der betroffenen kosmetischen Mittel festgelegt werden.