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Um für ein einheitliches Vorgehen beim Schutz personenbezogener Daten in der Union zu sorgen, sollte der Beschluss 2009/917/JI geändert und dabei an die Richtlinie (EU) 2016/680 angeglichen werden. Insbesondere sollten die in diesem Beschluss niedergelegten Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten dem Grundsatz der Zweckbindung entsprechen, auf bestimmte Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten beschränkt sein, die Anforderungen an die Datensicherheit erfüllen, einen zusätzlichen Schutz für besondere Kategorien personenbezogener Daten vorsehen und die Bedingungen für die anschließende Verarbeitung erfüllen. Überdies sollte gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates eine koordinierte Überwachung des Betriebs des ZIS durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen Aufsichtsbehörden vorgesehen werden.
Der Beschluss 2005/671/JI des Rates enthält besondere Vorschriften für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten. Um…
Die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält harmonisierte Vorschriften für den Schutz und den freien Verkehr…
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Beschlusses 2009/917/JI unterliegen die Mitgliedstaaten unbeschadet besonderer Vorschriften jenes…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten nach dieser Verordnung sollte im Einklang mit dem Rechtsrahmen der Union für den Schutz personenbezogener Daten…
Die Richtlinie (EU) 2016/680 enthält harmonisierte Vorschriften zum Schutz und zum freien Verkehr personenbezogener Daten, die zum Zwecke der Verhütung,…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Beschlusses 2009/917/JI umfasst die Verarbeitung, den Austausch und die anschließende Nutzung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.