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Die Verarbeitung personenbezogener Daten nach dieser Verordnung sollte im Einklang mit dem Rechtsrahmen der Union für den Schutz personenbezogener Daten erfolgen. Die Richtlinie (EU) 2016/680 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor Gefahren für die öffentliche Sicherheit und deren Abwehr. Für die Datenverarbeitung durch die Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gilt im Zusammenhang mit dieser Verordnung die Verordnung (EU) 2018/1725. Zu diesem Zweck sollte für angemessene Datenschutzvorkehrungen gesorgt werden.
Es ist besonders wichtig, dass der Schutz personenbezogener Daten gemäß dem Unionsrecht im Zusammenhang mit dem gesamten Informationsaustausch im Rahmen dieser…
Die Auslegung und Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten sollte der Auslegung und Anwendung der Richtlinie (EU)…
Die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates findet Anwendung auf die nach Maßgabe dieser Verordnung durchgeführte Verarbeitung…
Die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen nationalen…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie sollte gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen. Werden gemäß dieser Richtlinie erhobene…
Die Datenverarbeitung gemäß dieser Verordnung sollte auch die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassen können, und diese Verarbeitung sollte im Einklang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.