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Es gibt eine Vielzahl von Zahlungsauslösekanälen in den Mitgliedstaaten, über die Zahlungsdienstnutzer einen Zahlungsauftrag für eine Überweisung in Euro erteilen können, beispielsweise mittels Online-Banking, über eine mobile Anwendung, am Geldautomaten, an einem Selbstbedienungsterminal, in einer Zweigniederlassung oder telefonisch. Um sicherzustellen, dass alle Zahlungsdienstnutzer Zugang zu Echtzeitüberweisungen in Euro haben, sollten keine Unterschiede hinsichtlich der Zahlungsauslösekanäle bestehen, über die die Zahlungsdienstnutzer Zahlungsaufträge für Echtzeitüberweisungen bzw. andere Überweisungen erteilen können. Kann ein Zahlungsdienstnutzer darüber hinaus einem Zahlungsdienstleister mehrere Zahlungsaufträge für Überweisungen gebündelt übermitteln, so sollte es auch möglich sein, mehrere Echtzeitüberweisungen in Euro gebündelt zu übermitteln. Zahlungsdienstleister sollten in der Lage sein, alle von ihren Zahlungsdienstnutzern erteilten Überweisungsaufträge in Euro standardmäßig als Echtzeitüberweisung in Euro anzubieten.
Die Zahlungsdienstleister stellen sicher, dass Zahler einen Zahlungsauftrag für eine Echtzeitüberweisung über sämtliche Zahlungsauslösekanäle erteilen können,…
Allgegenwärtige Echtzeitüberweisungen in Euro bieten Zahlungsdienstleistern die Möglichkeit, neue Zahlungslösungen wie mobile Zahlungsanwendungen zu entwickeln,…
Die Zahlungsdienstleister stellen sicher, dass Zahler einen Zahlungsauftrag für eine Echtzeitüberweisung über sämtliche Zahlungsauslösekanäle erteilen können,…
Die Gewährleistung, dass alle Zahlungsdienstnutzer in der Union in der Lage sind, Zahlungsaufträge für Echtzeitüberweisungen in Euro zu erteilen und solche…
Zahlungsdienstleister mit Sitz in einem Mitgliedstaat, dessen Währung nicht der Euro ist, könnten außerhalb der Geschäftszeiten begrenzten Zugang zu Liquidität…
Übermittelt ein Zahlungsdienstnutzer mehrere Zahlungsaufträge für Echtzeitüberweisungen gebündelt an seinen Zahlungsdienstleister, so sollte dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.