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Wird ein Zahlungsauftrag für eine Echtzeitüberweisung in Euro von einem nicht auf Euro lautenden Zahlungskonto übermittelt, so sollte als Zeitpunkt des Eingangs dieses Zahlungsauftrags der Zeitpunkt gelten, zu dem der Zahlungsdienstleister des Zahlers, unmittelbar nachdem ihm dieser Zahlungsauftrag für eine Echtzeitüberweisung erteilt wurde, den Zahlungsbetrag aus der Währung, auf die das Zahlungskonto lautet, in Euro umwandelt.
bei einem Zahlungsauftrag für eine Echtzeitüberweisung von nicht auf Euro lautenden Zahlungskonten der Zeitpunkt, zu dem der Betrag des Zahlungsvorgangs in Euro…
bei einem Zahlungsauftrag für eine Echtzeitüberweisung von nicht auf Euro lautenden Zahlungskonten der Zeitpunkt, zu dem der Betrag des Zahlungsvorgangs in Euro…
Um einen integrierten Markt für Echtzeitüberweisungen in Euro zu schaffen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass solche Transaktionen nach gemeinsamen…
Um Echtzeitüberweisungen leichter zugänglich zu machen und ihren Nutzen auf Zahlungsdienstnutzer auszuweiten, sollten Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der…
Zahlungsdienstleister mit Sitz in einem Mitgliedstaat, dessen Währung nicht der Euro ist, könnten außerhalb der Geschäftszeiten begrenzten Zugang zu Liquidität…
Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn ein Zahlungsdienstleister aus einem Mitgliedstaat, dessen Währung nicht der Euro ist, nach Artikel 5b Absatz 1 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.