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Die Genehmigung für den Wirkstoff Bifenazat wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/698 der Kommission erneuert. Die Bewertung des Verbraucherrisikos für essbare Kulturpflanzen konnte nicht abgeschlossen werden, da keine zur Gewährleistung der Verbrauchersicherheit erforderlichen einschlägigen Informationen vorgelegt wurden und die Toxizität eines relevanten Metaboliten nicht ermittelt werden konnte. Dies war auf fehlende Daten zurückzuführen, die sich auf die Bewertung der Rückstandswerte in den verschiedenen Kulturpflanzen auswirken könnten, und auf fehlende toxikologische Referenzwerte für den Metaboliten D3598 (Bifenazat-Diazen), der in der Rückstandsdefinition enthalten ist. Deshalb wurde mit der Verordnung (EU) 2022/698 die Anwendung des Wirkstoffs Bifenazat auf nicht genießbare Kulturen in dauerhaft errichteten Gewächshäusern beschränkt.
Die Genehmigung des Wirkstoffs Buprofezin wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/360 der Kommission auf Anwendungen auf nicht essbare Kulturpflanzen…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Etoxazol wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2105 der Kommission mit einer besonderen Bestimmung erneuert, wonach…
Da Pflanzenschutzmittel auf Bifenazat-Basis nur für die Anwendung auf nicht genießbaren Kulturen zugelassen sind, sollten die in Anhang II der Verordnung (EG)…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Denatoniumbenzoat lief am 30. November 2020 aus und es wurde kein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung gestellt. Alle…
Für Denatoniumbenzoat legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Methoxyfenozid wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/158 der Kommission auf Anwendungen in Gewächshäusern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.