Erwägungsgrund 9 32009R1224
Es sollte ein neuer, gemeinsamer Ansatz der Fischereikontrolle eingeführt werden, der eine umfassende Überwachung der Fänge einbezieht, um — unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Flottensegmenten — für die Fischwirtschaft gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Hierfür sollten gemeinsame Kriterien für die Durchführung der Fischereikontrolle und insbesondere standardisierte und koordinierte Inspektionsverfahren auf See, an Land und in der gesamten Handelskette festgelegt werden. Als Teil des neuen Ansatzes sollten die jeweiligen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, der Kommission und der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur klar voneinander abgegrenzt werden.