Erwägungsgrund 17 32024R0900
Bei der Anwendung dieser Verordnung sollten die Besonderheiten des für die Veröffentlichung oder Verbreitung der politischen Anzeige verwendeten Mediums berücksichtigt werden, insbesondere um ihre Modalitäten je nach Situation und unter Einhaltung des Unionsrechts an Fernsehen, Hörfunk bzw. Zeitungen anzupassen.