Erwägungsgrund 20 32024R0900
Um der Informationsmanipulation und der Beeinflussung politischer Werbung entgegenzuwirken, werden „Online-Plattformen“ im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065, unter anderem durch den Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation, aufgefordert, maßgeschneiderte Strategien und andere einschlägige Maßnahmen festzulegen und umzusetzen, auch durch ihre Beteiligung an umfassenderen Initiativen zur Bekämpfung der Geschäftemacherei mit Desinformationen, um die Platzierung von politischer Werbung, die Desinformation enthält, zu verhindern.