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Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit politischer Werbung umfassen, sind nur dann zulässig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Der Verantwortliche hat die personenbezogenen Daten von der betroffenen Person erhoben,
die betroffene Person hat ihre ausdrückliche Einwilligung im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 und der Verordnung (EU) 2018/1725 in die gesonderte Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der politischen Werbung gegeben, und
diese Techniken umfassen nicht das Profiling im Sinne des Artikels 4 Nummer 4 der Verordnung (EU) 2016/679 und des Artikels 3 Nummer 5 der Verordnung (EU) 2018/1725 unter Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, die in Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 und Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 aufgeführt werden.
Im Zusammenhang mit politischer Werbung sind Targeting- bzw. Anzeigenschaltungsverfahren verboten, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einer betroffenen Person einhergehen, bei der der Verantwortliche mit hinreichender Sicherheit davon ausgehen kann, dass sie das in den nationalen Vorschriften festgelegte Wahlalter frühestens in einem Jahr erreicht. Die Einhaltung der in diesem Absatz genannten Pflichten verpflichtet den Verantwortlichen nicht dazu, zusätzliche personenbezogene Daten zu verarbeiten, um zu prüfen, ob die betroffene Person das Wahlalter in als einem Jahr erreicht.
Dieser Artikel gilt nicht für Mitteilungen von politischen Parteien, Stiftungen, Verbänden oder anderen gemeinnützigen Einrichtungen an ihre Mitglieder und ehemaligen Mitglieder noch für Mitteilungen, wie Newsletter, die mit ihrer politischen Tätigkeit in Verbindung stehen, sofern diese Mitteilungen ausschließlich auf Abonnementdaten beruhen und daher streng auf ihre Mitglieder, ehemaligen Mitglieder oder Abonnenten beschränkt sind und sich von ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten stützen und keine Verarbeitung personenbezogener Daten für ein zielgenaue Auswahl oder für eine anderweitige nähere Eingrenzung der Empfänger und der von ihnen erhaltenen Nachrichten umfassen.
Für die Zwecke der Umsetzung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/679 und der Verordnung (EU) 2018/1725 in Bezug auf die Erteilung der ausdrücklichen Einwilligung und deren Widerruf nach ihrer Erteilung stellen die Verantwortlichen sicher, dass
die betroffene Person nicht um ihre Einwilligung gebeten wird, wenn sie bereits mit Hilfe automatisierter Verfahren zu erkennen gegeben hat, dass sie mit der Datenverarbeitung zu Zwecken der politischen Werbung nicht einverstanden ist, es sei denn, das Ersuchen ist durch eine wesentliche Änderung der Umstände gerechtfertigt,
der betroffenen Person, die ihre Einwilligung nicht erteilt, eine gleichwertige Alternative zur Nutzung des Online-Dienstes angeboten wird, ohne dass sie politische Werbung erhält.
Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren, die ein Profiling unter Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne der Verordnungen (EU)…
Die für die Verarbeitung Verantwortlichen sollten personenbezogene Daten, die sie von Dritten erhalten, nicht für die Zwecke des Targetings oder der…
harmonisierte Vorschriften für den Einsatz von Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren, die die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der…
gegebenenfalls eine Erklärung, dass die politische Anzeige auf der Grundlage der Verwendung personenbezogener Daten, einschließlich der in Artikel 19 Absatz 1…
Im Zusammenhang mit politischer Werbung werden häufig Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren eingesetzt, die auf der Verarbeitung personenbezogener Daten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.