Erwägungsgrund 12 32024R0900
Die Mitgliedstaaten sollten von den Bestimmungen dieser Verordnung abweichende innerstaatliche Rechtsvorschriften über die Transparenz politischer Werbung weder aufrechterhalten noch einführen; dies gilt insbesondere für strengere oder weniger strenge Rechtsvorschriften zur Gewährleistung eines anderen Transparenzniveaus politischer Werbung. Eine vollständige Harmonisierung der Transparenz- und der entsprechenden Sorgfaltspflichten für politische Anzeigen steigert die Rechtssicherheit und verringert die Fragmentierung der von Diensteanbietern im Zusammenhang mit politischer Werbung zu erfüllenden Pflichten.