Erwägungsgrund 21 32024R0900
Auf Unionsebene gibt es keine Definition der Begriffe „politische Werbung“ oder „politische Anzeige“. Eine Definition auf Unionsebene ist erforderlich, um den Anwendungsbereich der harmonisierten Transparenz- und der entsprechenden Sorgfaltspflichten sowie der Regelungen zum Einsatz von Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren festzulegen. Diese Definition sollte viele Formen politischer Werbung sowie alle Mittel und Arten der Veröffentlichung oder Verbreitung innerhalb der Union berücksichtigen, unabhängig davon, ob die Quelle dafür in der Union oder einem Drittstaat liegt.