Erwägungsgrund 7 32024R0900
Der Regelungsrahmen für politische Werbung ist derzeit in den Mitgliedstaaten sehr fragmentiert und konzentriert sich in vielen Fällen tendenziell auf traditionelle Medien. Konkrete Beschränkungen gibt es für die grenzüberschreitende Erbringung von politischen Werbedienstleistungen, die die Durchführung grenzüberschreitender und paneuropäischer politischer Kampagnen beeinflussen. Während des Wahlzeitraums untersagen einige Mitgliedstaaten Diensteanbietern in der Union, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, die Erbringung von politischen Dienstleistungen oder Dienstleistungen zu politischen Zwecken. Gleichzeitig dürften Lücken und Schlupflöcher in den nationalen Rechtsvorschriften einiger Mitgliedstaaten bestehen, die dazu führen, dass politische Werbung mitunter ohne Rücksicht auf die einschlägigen nationalen Vorschriften verbreitet wird und damit das Ziel der Transparenz politischer Werbung zu unterlaufen droht.