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Im Interesse einer wirksamen Kommunikation mit der breiten Öffentlichkeit sollte die öffentliche Kommunikation durch, für oder im Namen einer Behörde eines Mitgliedstaats oder einer Behörde der Union, einschließlich Regierungsmitgliedern, z. B. in Form von Pressemitteilungen oder -konferenzen, in denen Rechtsetzungs- oder Regulierungsinitiativen angekündigt werden und die diesen Initiativen zugrunde liegende politische Entscheidung erläutert wird, keine politische Werbung darstellen, sofern sie nicht geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl oder eines Referendums, eines Abstimmungsverhaltens oder eines Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozesses zu beeinflussen. In gleicher Weise sollten auch praktische Information aus amtlichen Quellen der Mitgliedstaaten oder der Union, die sich ausschließlich auf die Organisation und die Modalitäten der Teilnahme an Wahlen oder Referenden, einschließlich der Bekanntgabe von Kandidaturen oder Referendumsvorlagen, beziehen, keine politische Werbung darstellen.
öffentliche Kommunikation, mit der die Öffentlichkeit durch, für oder im Namen einer Behörde eines Mitgliedstaates oder durch die, für die oder im Namen der der…
Die Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Mitteilung durch andere Akteure, die geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer…
Die Medien tragen zum reibungslosen Funktionieren demokratischer Prozesse bei und spielen eine wesentliche Rolle bei der Freiheit der Meinungsäußerung und der…
Politische Werbung umfasst eine Situation, in der die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Mitteilung, die…
Politische Meinungen, die in privater Verantwortung geäußert werden, stellen eine besondere Ausprägung der Freiheit der Meinungsäußerung und der…
Damit bestimmte Einrichtungen ihre Rolle in der Demokratie spielen können, ist es angezeigt, Vorschriften für die Übermittlung der Informationen, die mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.