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Um die wirksame Anwendung, Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen der vorliegenden Verordnung zu unterstützen, muss unbeschadet der Verordnungen (EU) 2016/679, (EU) 2018/1725 und (EU) 2022/2065 festgelegt werden, welche zuständige Behörde dann zuständig sein sollte, wenn politische Werbedienstleistungen in mehr als einem Mitgliedstaat erbracht werden oder wenn der Anbieter politischer Werbedienstleistungen seine Haupttätigkeiten außerhalb des Mitgliedstaats ausübt, in dem sich seine Hauptniederlassung oder sein benannter bevollmächtigter Vertreter befindet. Erbringt ein Diensteanbieter politische Werbedienstleistungen in mehr als einem Mitgliedstaat, so sollte(n) in der Regel die zuständige(n) Behörde(n) des Mitgliedstaats, in dem sich die Hauptniederlassung des Anbieters politischer Werbedienstleistungen befindet, für die wirksame Anwendung, Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen dieser Verordnung verantwortlich sein. Bei der Bestimmung des Ortes, an dem ein Anbieter politischer Werbedienstleistungen seine Hauptniederlassung hat, sollten die zuständigen Behörden berücksichtigen, wo der betreffende Anbieter seinen Hauptsitz oder eingetragenen Sitz hat, an dem die hauptsächlichen Finanzfunktionen und die betriebliche Kontrolle ausgeübt werden.
Die Einhaltung dieser Verordnung durch Anbieter politischer Werbedienstleistungen und Sponsoren unterliegt der Zuständigkeit des Mitgliedstaats, in dem der…
Bei der Ausübung ihrer Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse sollten die zuständigen Behörden aller Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und einander bei Bedarf…
Zur weiteren Erleichterung der wirksamen Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung im Fall der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen sollte in…
Für die Aufsicht in Bezug auf die Aspekte dieser Verordnung, die nicht in die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden nach den Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU)…
Die für die Anwendung dieser Verordnung zuständigen Behörden dürfen zwar nicht von den Entscheidungen abweichen, die die für die Anwendung der Verordnung (EU)…
Anbieter politischer Werbedienstleistungen mit Sitz in einem Drittland, die in der Union Dienstleistungen anbieten, sollten einen bevollmächtigten Vertreter in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.