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Bei der Ausübung ihrer Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse sollten die zuständigen Behörden aller Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und einander bei Bedarf unterstützen. Betrifft ein mutmaßlicher Verstoß gegen diese Verordnung nur die zuständige(n) Behörde(n) an einem Ort, an dem der Anbieter politischer Werbedienstleistungen nicht seine Hauptniederlassung hat, so sollte(n) die jeweils zuständige(n) Behörde(n) die zuständige(n) Behörde(n) am Ort der Hauptniederlassung davon in Kenntnis setzen, die die Angelegenheit entsprechend prüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Untersuchungs- und Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen sollte(n).
Betrifft die Untersuchung eines mutmaßlichen Verstoßes die Erbringung politischer Werbedienstleistungen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten, in denen sich…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass den zuständigen nationalen Behörden alle erforderlichen Mittel zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben aus dieser Verordnung zur…
Zur weiteren Erleichterung der wirksamen Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung im Fall der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen sollte in…
Um die wirksame Anwendung, Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen der vorliegenden Verordnung zu unterstützen, muss unbeschadet der Verordnungen (EU)…
Die für die Anwendung dieser Verordnung zuständigen Behörden dürfen zwar nicht von den Entscheidungen abweichen, die die für die Anwendung der Verordnung (EU)…
Für die Aufsicht in Bezug auf die Aspekte dieser Verordnung, die nicht in die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden nach den Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.