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Zur weiteren Erleichterung der wirksamen Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung im Fall der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen sollte in den Fällen, in denen die Untersuchung eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die vorliegende Verordnung die Erbringung politischer Werbedienstleistungen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten betrifft, in denen sich die Hauptniederlassung des Anbieters nicht befindet, die zuständige Behörde des Landes der Hauptniederlassung unter Beteiligung der betreffenden zuständigen Behörde(n) eine gemeinsame Untersuchung einleiten und leiten können.
Betrifft die Untersuchung eines mutmaßlichen Verstoßes die Erbringung politischer Werbedienstleistungen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten, in denen sich…
Bei der Ausübung ihrer Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse sollten die zuständigen Behörden aller Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und einander bei Bedarf…
Um die wirksame Anwendung, Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen der vorliegenden Verordnung zu unterstützen, muss unbeschadet der Verordnungen (EU)…
Die für die Anwendung dieser Verordnung zuständigen Behörden dürfen zwar nicht von den Entscheidungen abweichen, die die für die Anwendung der Verordnung (EU)…
Für die Aufsicht in Bezug auf die Aspekte dieser Verordnung, die nicht in die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden nach den Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU)…
Um die wirksame Anwendung der in dieser Verordnung festgelegten Pflichten zu erleichtern, müssen die nationalen Behörden ermächtigt werden, bei den Anbietern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.